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Fernnachsorge bei Herzimplantaten kann Praxisbesuche ersetzen

17. September 2026Quelle: mednic

Zusammenfassung

Die Fernnachsorge bei Herzimplantaten ermöglicht es, Geräte- und Gesundheitsdaten aus der häuslichen Umgebung an das Behandlungsteam zu übertragen. Bestimmte Kontrollen von Defibrillatoren und CRT-Systemen können dadurch telemedizinisch erfolgen. Ein neuer Patientenleitfaden des BVMed erklärt Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten.

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Im Detail

Die Fernnachsorge bei Herzimplantaten ermöglicht es, Geräte- und Gesundheitsdaten aus der häuslichen Umgebung an das Behandlungsteam zu übertragen. Bestimmte Kontrollen von Defibrillatoren und CRT-Systemen können dadurch telemedizinisch erfolgen. Ein neuer Patientenleitfaden des BVMed erklärt Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten.

Moderne Herzimplantate können gespeicherte Daten über einen Transmitter oder teilweise über eine Smartphone-App an das behandelnde medizinische Team übermitteln. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den Batteriestatus, die Funktion der Elektroden und den Herzrhythmus.

Auffälligkeiten lassen sich dadurch unter Umständen erkennen, ohne dass Patientinnen und Patienten für jede Kontrolle eine Praxis aufsuchen müssen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat dazu einen neuen Informationsservice für Menschen mit implantierten Herzgeräten veröffentlicht. Er unterscheidet zwischen der telemedizinischen Funktionsanalyse eines Implantats und dem weitergehenden Telemonitoring bei Herzinsuffizienz.

Fernnachsorge bei Herzimplantaten hat unterschiedliche Aufgaben

Bei der telemedizinischen Funktionsanalyse werden Gerätedaten zu festgelegten Zeitpunkten ausgelesen. Kontrolliert werden dabei unter anderem Batteriezustand, Elektroden und gespeicherte Herzrhythmusdaten.

Für gesetzlich Versicherte sind entsprechende telemedizinische Kontrollen von implantierten Kardiovertern beziehungsweise Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab vorgesehen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte benötigen dafür eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Davon zu unterscheiden ist das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Hier werden neben technischen Gerätedaten auch medizinische Informationen fortlaufend ausgewertet. Ziel ist es, Veränderungen des Gesundheitszustands frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf die Behandlung anzupassen.

Telemonitoring nur bei definierter Indikation

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kommt das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz unter anderem für Patientinnen und Patienten im Stadium NYHA II oder III mit einer Ejektionsfraktion unter 40 Prozent infrage.

Zusätzlich müssen weitere Kriterien erfüllt sein, beispielsweise das Vorhandensein eines ICD oder CRT-Systems oder eine stationäre Behandlung wegen kardialer Dekompensation im zurückliegenden Jahr.

Die übertragenen Daten werden in einem telemedizinischen Zentrum ausgewertet. Bei auffälligen Messwerten kann das behandelnde Team informiert werden. Die Fernnachsorge ist allerdings kein Notfallsystem: Bei akuten Beschwerden ersetzt sie weder die direkte ärztliche Kontaktaufnahme noch den Notruf.

https://www.bvmed.de

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