Digitalisierung
Gericht fragt zu Gesundheitsgefahren
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Zusammenfassung
Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.
Im Detail
Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet. (Bild: © Microgen - stock.adobe.com)